Kanzlei für Sozialrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte
Ich berate und vertrete Sie im Sozialrecht aufgrund meiner Nähe zum Arbeitsrecht engagiert und fachkundig im Bereich der Schnittstellen zwischen dem Arbeits- und Sozialrecht. Insoweit berate ich Sie zum Arbeitslosengeld I und zum Schwerbehindertenrecht sowie zum Renteneintritt. Die Schwerbehinderung führt zum einen zu einem besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis und zum anderen auch zu Vorteilen beim Rentenbezug. Eine frühzeitige Beratung, im Idealfall vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist auch beim bevorstehenden Bezug von Arbeitslosengeld I sinnvoll und angezeigt. Denn bei einer frühzeitigen Beratung kann unter Umständen eine Sperrzeit oder aber eine Verkürzung der Anspruchsdauer beim Bezug von Arbeitslosengeld I vermieden werden; gleiches gilt für Ihren Anspruch auf Krankengeld.
Im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:
- Arbeitslosengeld I nach dem SGB III (Eintritt einer Sperrzeit, Anspruchsdauer, Ruhen des Anspruchs)
- Rentenversicherungsrecht nach dem SGB VI (Renteneintritt und Rentenart, insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Ausscheiden aus dem Erwerbsleben)
- Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX (Besonderer Kündigungsschutz, Verfahren vor den Versorgungs-/Integrationsämtern, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, Wiedereingliederung, etc.)