Kanzlei für Sozialrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte
Ich berate und vertrete Sie im Sozialrecht engagiert und fachkundig sowohl außergerichtlich als auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten und setze Ihre Ansprüchen, unabhängig davon, ob Sie Leistungsempfänger oder Leistungserbringer sind, gegenüber den Sozialleistungsträgern entschlossen durch. Aufgrund meiner Nähe zum Arbeitsrecht berate ich insbesondere, jedoch keineswegs ausschließlich, zum Arbeitslosengeld I, zum Schwerbehindertenrecht und zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Insbesondere beim Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist eine frühzeitige Beratung, im Idealfall vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sinnvoll und angezeigt. Denn bei einer frühzeitigen Beratung kann unter Umständen eine Sperrzeit oder aber eine Verkürzung der Anspruchsdauer beim Bezug von Arbeitslosengeld I vermieden werden.
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Sicherung hinsichtlich der Sozialversicherung, der Sozialversorgung, der Sozialhilfe und das Recht der allgemeinen Sozialförderung. Überwiegend geregelt sind die Einzelheiten des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern I bis XII.
Im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Sicherung hinsichtlich der Sozialversicherung, der Sozialversorgung, der Sozialhilfe und das Recht der allgemeinen Sozialförderung. Überwiegend geregelt sind die Einzelheiten des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern I bis XII.
Im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Arbeitslosengeld I nach dem SGB III ( z. B.: Höhe des Arbeitslosengeldes, Verhängung einer Sperrzeit, Anspruchsdauer, Ruhen des Anspruchs, etc.)
- Rentenversicherungsrecht nach dem SGB VI (z.B.: Erwerbsminderungsrente, Rente bei Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente, Reha-Maßnahmen, etc.)
- Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX (Feststellung des Grades der Behinderung –GdB- und von Merkzeichen gegenüber dem Versorgungsamt)
- Der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII (z.B.: Anerkennung als Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit gegenüber der Berufsgenossenschaft, Kausalitätsproblemen zwischen Gesundheitsschäden und Arbeits- und Wegeunfall oder Berufskrankheit)
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V (z.B.: Behandlungspflege, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittelbewilligung).